Ziel
Schutz von Umwelt und Gesundheit. Natürliche Ressourcen schonen.
Betroffen
Hersteller, Importeure, Exporteure sowie Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten.
Konsequenzen
Verstöße können mit bis zu 100.000 EUR Bußgeld geahndet werden.
Rechtsberatung ElektroG: In dem Gesetzesdschungel des ElektroG klären unsere Rechtsanwälte Sie rechtssicher und unkomplizier über die Regelungen und Pflichten auf.
Näheres zu unserem Leistungsspektrum mit Rundumbetreuung finden Sie hier.
» Beratung
Pflichten ElektroG: Als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Sie einigen Pflichten aus dem ElektroG nachkommen.
Wir haben Ihnen hier eine Übersicht aller Pflichten zusammengestellt.
Strafen ElektroG: Das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten, die dem Anwendungsbereich des ElektroG unterfallen ohne vorherige Registrierung stellt einen Verstoß dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.
Alle Informationen zu den Strafen und Bußgeldern finden Sie hier.
» Strafen